Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags zum regulatorischen Status quo der Netzentgeltbehandlung von Stromspeichern. Parlamentarisch-objektive Darstellung des Rechtsrahmens.
Dokumentiert den aktuellen Rechtsrahmen: EnWG § 118 Abs. 6 (Speicher-Netzentgeltbefreiung bis 2026), rechtliche Einordnung von Speichern (weder Erzeuger noch Verbraucher — sui generis), EU-Vorgaben nach Art. 18(2) Electricity Directive. Parlamentarische Quelle mit besonderer Objektivität und Zitierfähigkeit.
Zeitpunktbezogene Darstellung: Gesetzeslage kann sich durch Novellierung ändern. Befristete Befreiung § 118 Abs. 6 EnWG: Verlängerung nicht gesichert. Divergierende Interpretationen durch Landesregulierungsbehörden.
EnWG §§ 21, 21a, 118 Abs. 6; StromNEV §§ 17, 19; ARegV; EU Electricity Directive 2019/944 Art. 18(2); BNetzA-Festlegungspraxis.
Rechtsdogmatische Analyse. Systematische Auslegung der Gesetzestexte. Auswertung der BNetzA-Festlegungspraxis. Vergleich mit EU-rechtlichen Vorgaben.
Keine prognostische Komponente (reine Ist-Darstellung). Keine Handlungsempfehlungen. Begrenzte Aktualität bei dynamischer Gesetzgebung. Fehlende Quantifizierung der wirtschaftlichen Auswirkungen.
Investoren: Amtlich-objektive Referenz für regulatorische Due Diligence. Versicherer: Rechtsgrundlage für die Bewertung regulatorischer Risiken. Betreiber: Zitierfähige Quelle für Stellungnahmen und Förderanträge.
Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags bieten kompakte, objektive Zusammenfassung der regulatorischen Lage. Als parlamentarisches Dokument reflektiert es den Stand der Gesetzgebung.
Regulatorische Klarheit über aktuellen Rechtsrahmen. Parlamentarische Quelle als Indikator für legislative Richtung.
Als amtliche Quelle besonders zitierfähig in Gutachten und Stellungnahmen. EN-Gutachter referenziert bei Darstellung des regulatorischen Rahmens.
Zeitpunktbezogen — Rahmen kann sich durch Gesetzgebung schnell ändern. Keine prognostische Komponente.
Direkter regulatorischer Bezug: § 118 Abs. 6 EnWG, Speicher-Netzentgeltbefreiung, Befristung und Nachfolgeregelungen.
EN-Gutachter nutzt die Bundestags-Ausarbeitung als amtliche Referenz für den regulatorischen Status quo. Aktualität bei Verwendung prüfen.
Letzte Aktualisierung: 20. Mai 2026