Systematisches Peer-Review zu Sicherheits- und Umweltauswirkungen von Batteriespeichersystemen über den gesamten Lebenszyklus: Produktion, Betrieb, End-of-Life. Kombiniert Sicherheits- und Nachhaltigkeitsperspektive.
Umweltauswirkungen: CO₂-Fußabdruck der Zellproduktion (50–100 kg CO₂/kWh je nach Chemie und Strommix). Elektrolyt als wassergefährdender Stoff (WGK 1–2). Recycling-Quote aktuell <50% (Ziel: 70% bis 2030). End-of-Life-Optionen: Recycling, Second-Life, Deponie (letzteres zunehmend verboten). Sicherheit und Umwelt als gekoppelte Themen (Brandrückstände als Sondermüll).
Bodenkontamination bei Elektrolyt-Leckage. Brandrückstände als Sondermüll (kontaminiertes Löschwasser, HF-haltige Asche). Akzeptanzrisiko bei Anwohnern. Recycling-Infrastruktur unzureichend für erwartete Mengen ab 2030.
AwSV (Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), EU-Batterieverordnung 2023/1542, REACH-Verordnung, Abfallrahmenrichtlinie, KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz), DWA-A 779 (Umgang mit Lithium-Speichern).
Life Cycle Assessment nach ISO 14040/14044. AwSV-Einstufung des Elektrolyten. Bodenschutzgutachten für Standortbewertung. Recyclingquoten-Nachweis. Carbon Footprint Calculation nach EU Battery Regulation.
Fehlende standardisierte Methodik für BESS-spezifische LCA. AwSV-Einstufung für moderne Elektrolyte nicht immer eindeutig. Recycling-Prozesse für LFP weniger wirtschaftlich als für NMC. Langzeit-Umweltwirkungen von Brandrückständen unzureichend erforscht.
Investoren: ESG-Compliance und EU-Taxonomy-Konformität als Finanzierungsvoraussetzung. Versicherer: Umwelthaftpflicht-Bewertung und Sanierungskosten. Betreiber: AwSV-Compliance, Rückbaukonzept und Recyclingverträge.
Das WJARR-Review fasst Forschungsstand zu Sicherheits- und Umweltauswirkungen zusammen. Peer-Review-Qualität mit seltener Kombination von Sicherheits- und Umweltaspekten.
Umweltrisiken werden in ESG-Bewertungen einbezogen. Recycling-Strategie wird zum Investitionskriterium. Investoren mit ESG-Mandaten müssen diese adressieren.
Liefert wissenschaftliche Grundlage für Umweltverträglichkeits-Abschnitte: AwSV-Relevanz, Bodenschutz, Rückbau-/Recyclingkonzepte.
Bodenkontamination bei Elektrolyt-Austritt. Entsorgungsproblematik ohne gesicherte Recycling-Infrastruktur. Akzeptanzrisiko bei Anwohnern.
EU-Batterieverordnung adressiert Umweltaspekte: Carbon Footprint, Recycling-Quoten, Due-Diligence-Pflichten. AwSV-Einstufung beeinflusst Auflagen.
EN-Gutachter empfiehlt, Umweltaspekte bereits in der Planungsphase zu adressieren, um spätere Auflagen zu vermeiden.
Letzte Aktualisierung: 20. Mai 2026